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Grenzvermessung

Wir setzen Grenzen

Bei einer Grenzvermessung wird der rechtmäßige Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit kenntlich gemacht. Grenzvermessungen sind dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf nicht mehr erkennbar ist oder angezweifelt wird, z.B. weil Grenzsteine oder andere Grenzzeichen nicht mehr vorhanden sind.

Es handelt sich dabei um eine amtliche Vermessung, bei der es zwei Vorgehensweisen gibt:

 

  1. Amtliche Grenzanzeige

    Bei der Amtlichen Grenzanzeige werden die Grundstücksgrenzen örtlich untersucht, evtl. vorhandene Abmarkungen (Grenzsteine o.ä.) überprüft und die Grenzpunkte, an denen keine Abmarkungen zu finden sind, durch nicht dauerhafte Markierungen gekennzeichnet. Das Ergebnis wird in einer Skizze dokumentiert und beurkundet.

  2.  

  3. Förmliche Grenzvermessung

    Insbesondere dann, wenn ein Nachbarstreit zu befürchten ist, sollte die Grenzvermessung im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens durchgeführt werden. In diesem Fall werden nicht nur die vorhandenen Abmarkungen überprüft, sondern auch an allen zu untersuchenden Grenzpunkten ggf. neue offizielle Grenzmarkierungen dauerhaft angebracht. Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermins erläutert und in einer Grenzniederschrift beurkundet. Der gesamte Vorgang wird der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.