Bau- und Liegenschaftsrecht
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Im Zusammenhang mit der Durchführung Amtlicher Vermessungen fallen häufig Fragen aus verschiedenen Gebieten des Grundstücks- und des öffentlichen und privaten Baurechts an.
Ob es um die Aufstellung eines Bebauungsplans, die Anfertigung eines Amtlichen Lageplans oder die verschiedenen Liegenschaftsvermessungen wie Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen oder eine Gebäudeeinmessung geht, im Rahmen unserer hoheitlichen Tätigkeiten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Dabei gehört den Fragen rund um die Berechnung der Abstandflächen (§6 BauO NRW), der Eintragung oder Löschung von Baulasten und der Ermittlung der Ausnutzungszahlen GRZ und GFZ (BauNVO) unser besonderes Augenmerk.
Bei allen grundbuchtechnischen Fragen, bei denen die Geometrie der Grundstücke oder der Dienstbarkeiten von Bedeutung sind, können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit Ihrem Notar behilflich sein.