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Für den privaten Bauherrn

Im Team mit Ihren Planern

Wenn Sie ein privates Bauvorhaben planen, sei es ein neues Einfamilienhaus oder ein Anbau an Ihr bestehendes Haus, so begleiten wir Sie von den ersten Überlegungen bis hin zum fertigen Gebäude.

Ihrem Planer (Architekt oder Ingenieur) liefern wir einen Lageplan mit den genauen Abmessungen des Grundstücks sowie dem Gebäude- und Topographiebestand auf dem Baugrundstück und eventuell auf den Nachbargrundstücken. Wenn die Planung konkret vorliegt, tragen wir das Bauvorhaben in diesen Lageplan ein, berechnen die Abstandflächen etc. und liefern den Amtlichen Lageplan für den Bauantrag.

Liegt die Baugenehmigung vor, geht es an die Bauausführung. In einem ersten Schritt stecken wir den Gebäudeumriss zunächst grob für die Ausschachtung ab. Anschließend stecken wir den Umriss fein, d.h. zentimetergenau, ab, damit sichergestellt ist, dass das Gebäude exakt an der Stelle auf dem Grundstück errichtet wird, wo es auch genehmigt ist und alle Abstände zu den Nachbargrenzen eingehalten werden. Während des Baus kann die Baubehörde gem. § 81 BauO NRW einen Nachweis darüber verlangen, dass lage- und höhenmäßig entsprechend der Baugenehmigung gebaut wurde.

Wenn das Gebäude fertig ist, messen wir es vor Ort nach den gültigen Katastervorschriften ein. Hierbei handelt es sich um die gem. § 16 VermKatG gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Bauvorhaben? Gerne stehen wir Ihnen zur Seite.