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Grundstücksteilung

Klare Linie

Sie möchten ein Grundstück teilen, z.B. weil Sie

  • eine Teilfläche daraus kaufen oder verkaufen,
  • einen Teil bebauen und dafür gesondert belasten,
  • Privatvermögen vom Firmenvermögen trennen,
  • oder eine Erbregelung vorbereiten wollen?

Gerne führen wir für Sie die dafür erforderliche amtliche Teilungsvermessung durch. Wir beraten Sie dabei, welche Teilungslinie am sinnvollsten ist und welche baurechtlichen Fragen dabei zu beachten sind.

Bei Bedarf holen wir zudem die erforderliche Teilungsgenehmigung ein und bereiten notwendige Baulasteintragungen vor. Wenn eine Teilungsgenehmigung erforderlich ist, empfiehlt es sich, den hierfür zu erstellenden Lageplan auch als Anlage zum Notarvertrag zu verwenden.

Die Ergebnisse unserer Teilungsvermessung legen wir den betroffenen Grundstückseigentümern im Rahmen eines örtlichen Grenztermins zur schriftlichen Anerkennung vor. Anschließend reichen wir sie der Katasterbehörde zur Übernahme in das Liegenschaftskataster und ins Grundbuch ein. Der Notar kann daraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen.